Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ablauf, Kosten, Überweisung und Gutachten.

Welche Kosten entstehen und übernimmt die Krankenkasse die Behandlung oder Diagnostik?

Die Kosten richten sich nach Art und Dauer der Behandlung oder Diagnostik. Je nach Kasse besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Kostenerstattung. Details finden Sie auf der Seite „Kosten & Kostenerstattung“ bzw. erhalten Sie im persönlichen Gespräch.

Wie lange dauert eine Psychotherapie oder eine klinisch-psychologische Behandlung?

Eine Einheit dauert in der Regel 50 Minuten. Die Gesamtanzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Anliegen und wird individuell vereinbart.

Benötige ich eine Überweisung von einem Arzt oder einer Ärztin?

Für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung ist grundsätzlich keine Überweisung erforderlich. Bei Diagnostik oder Gutachten kann eine ärztliche Zuweisung hilfreich oder im Einzelfall erforderlich sein.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, die Klärung Ihres Anliegens und eine erste Einschätzung, ob eine Psychotherapie, Diagnostik oder ein Gutachten sinnvoll ist.

Wie läuft eine klinisch-psychologische Diagnostik ab?

Nach einem Vorgespräch werden gezielt Interviews, Fragebögen und ggf. Testverfahren eingesetzt. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in einem persönlichen Gespräch rückgemeldet. Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Befund.

Erhalte ich immer einen schriftlichen Befund?

Auf Wunsch erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Befund. Bei Gutachten (z. B. verkehrs- oder waffenpsychologisch) ist ein schriftlicher Bericht verpflichtend.

Unterlagen für Gutachten

Welche Unterlagen muss ich zu einem Gutachten mitbringen?
Antwort: Ein amtlicher Lichtbildausweis ist immer erforderlich. Je nach Fragestellung sind relevante Vorbefunde oder weitere Unterlagen hilfreich. Für spezielle Gutachten (z. B. waffen- oder verkehrspsychologisch) informieren wir Sie vorab über zusätzliche Anforderungen.